TSG
Zur Zeit ist der Gesetzestext zum Transsexuellengesetz absolut nicht mehr aktuell. Die Bundesregierung ist vom Bunderverfassungsgericht mit der Neuregelung des Gesetzes verdonnert worden.

Die hauptsächliche Änderung besteht darin, das für die Personenstandsänerung keine Operationen mehr verlangt werden dürfen.

Auch anderer Passagen aus dem TSG sind nicht mehr gültig. Bis eine neue Fassung des TSG vorliegt, wird der Gesetzestext hier nicht veröffentlicht